Flucht- und Paniktüren
Mit der Übernahme der DIN EN 14351-1 in die Bauregelliste, Abschnitt A1 und B1 ist die Notausgangs- bzw. Paniktür ein „geregeltes Bauprodukt“ geworden.
Das heißt, werden ohne gesonderten Nachweis des gesamten Elementes Beschläge nach EN 179 oder EN 1125 in einer Tür verbaut, ist das Produkt ausdrücklich keine Notausgangs- bzw. Paniktür.
Flucht- und Paniktüren dürfen nur noch Hersteller fertigen, deren Systeme durch eine anerkannte Prüfstelle auf die Fähigkeit zur Freigabe geprüft wurden und deren Fertigung durch eine notifizierte Zertifizierungsstelle jährlich fremdüberwacht wird.
Die Firma DIETEL ist in der Lage geprüfte Notausgangs- und Paniktüren anzubieten. Unsere Haustürsysteme Holz und Holz-Alu, jeweils einflüglig und zweiflüglig auswärtsöffnend, sind durch das IFT Rosenheim auf die „Fähigkeit zur Freigabe“ geprüft worden.